Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1806
BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88 (https://dejure.org/1990,1806)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1990 - IV ZR 214/88 (https://dejure.org/1990,1806)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - IV ZR 214/88 (https://dejure.org/1990,1806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 922
  • MDR 1990, 703
  • VersR 1990, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88
    In zutreffender Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II) hatte das Erstgericht nicht allein aufgrund der erwiesenen Blutalkoholkonzentration von 2, 87 g o/oo eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung im Sinne des in § 3 Abs. 4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) enthaltenen Risikoausschlusses bejaht; es hatte seine Überzeugung - ein Anscheinsbeweis kam nicht in Betracht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 unter 2 - VersR 1988, 733) - zusätzlich aus den Feststellungen hergeleitet, die der den Kläger nach dem Unfall behandelnde Arzt getroffen hatte.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 318/86

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei ablehnender Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88
    Ebensowenig einschlägig ist der Beschluß des erkennenden Senates vom 3. Juni 1987 - IVa ZR 318/86 - VersR 1987, 978; er besagt nur, daß es einer Partei, deren Rechtsschutzversicherer eine Kostenzusage mangels Erfolgsaussicht abgelehnt hat, zuzumuten ist, einen Stichentscheid gemäß § 17 Abs. 2 ARB herbeizuführen, so daß ihr nicht stattdessen Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann.
  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83

    Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88
    In zutreffender Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II) hatte das Erstgericht nicht allein aufgrund der erwiesenen Blutalkoholkonzentration von 2, 87 g o/oo eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung im Sinne des in § 3 Abs. 4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) enthaltenen Risikoausschlusses bejaht; es hatte seine Überzeugung - ein Anscheinsbeweis kam nicht in Betracht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 unter 2 - VersR 1988, 733) - zusätzlich aus den Feststellungen hergeleitet, die der den Kläger nach dem Unfall behandelnde Arzt getroffen hatte.
  • OLG Hamm, 07.11.1979 - 20 U 143/79

    Gerichtsverfahren; Prozeß; Gutachterliches Verfahren; Erledigung; Mitteilung;

    Auszug aus BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88
    d) Für ihre Ansicht, die zeitnah und zu Beginn des Berufungsverfahrens gegen den Unfallversicherer nachgereichte Berufungsbegründung sei keine beachtliche Ergänzung der ursprünglichen Stellungnahme vom 5. Februar 1987, kann sich die Beklagte nicht auf die in VersR 1980, 671 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm berufen.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    Wie umfänglich der Rechtsanwalt die Stellungnahme gestaltet ist abhängig vom Umfang oder von der Komplexität des Streitstoffes, von dem Stand der vorangegangenen Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer und seiner dadurch begründeten Vorkenntnis, ferner von dem Stadium, in dem sich die Interessenwahrnehmung jeweils befindet (BGH, Urteil vom 17. Januar 1990 - IV ZR 214/88 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04

    Anspruch auf Deckungsschutz für Zahlungsklage gegen Notar nach Vorlage eines

    Die Bindungwirkung der entsprechenden Ausführungen im Stichentscheid scheitert auch nicht daran, dass die Ausführungen nicht ausreichend begründet sind, § 17 II 1 ARB 75, oder offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweichen, § 17 II 2 ARB 75. Wie umfänglich die Stellungnahme des Rechtsanwalts im Stichentscheid auszufallen hat, ist abhängig vom Umfang und der Komplexität des Streitstoffes sowie dem Stand der vorangegangenen Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer und seiner dadurch begründeten Vorkenntnis (BGH NJW-RR 1990, 922).

    Ob diese Auffassung zutreffend ist (offen gelassen in: BGH NJW-RR 1990, 922 (923)), bedarf vorliegend keiner abschließenden Beurteilung.

  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23

    Geltendmachung vin Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Deshalb ist grundsätzlich der entscheidungserhebliche Streitstoff darzustellen, sind mögliche Beweisantritte bei bestrittenem Vorbringen darzulegen, die Rechtsfragen unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Lehre herauszuarbeiten und zum Prozessrisiko Stellung zu nehmen, d.h. die Stellungnahme muss sich auch mit Argumenten befassen, die gegen die Erfolgsaussicht angeführt werden können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2023 - 12 U 81/23, juris Rn. 43; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2015 - 7 U 24/14, juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 17.01.1990 - IV ZR 214/88, juris Rn. 5 f.).

    Dies ist ex ante, nicht ex post zu beurteilen, so dass es etwa bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Beweiserhebung unerheblich ist, welches Ergebnis die tatsächlich durchgeführte Beweisaufnahme später erbracht hat (BGH, Urteil vom 17.01.1990 - IV ZR 214/88, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2019 - 7 U 8/18, juris Rn. 78).

  • OLG Frankfurt, 25.03.2015 - 7 U 24/14

    Rechtsschutzversicherung: Zu den inhaltlichen Anforderungen an einen

    Erfolgsaussicht besteht wie im Prozesskostenhilfeverfahren auch, wenn eine schwierige, nicht abschließend geklärte Rechtsfrage zu beurteilen ist (BGH VersR 1990, 414; 1994, 1061; OLG Köln VersR 1983, 1025 bezüglich des Inhalts; VersR 1987, 1030; OLG Frankfurt, VersR 1998, 357; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 649; Plote, Rechtsschutzversicherung, 2. Aufl., Rdn. 444 f.; MünchKomm-Richter, § 128 VVG, Rdn. 26 f.; Römer/Langheid-Rixecker, VVG, 4. Aufl., § 128 Rdn. 4; Looschelders/Paffenholz-Herdter, ARB, § 3a Rdn. 42 f., 47; van Bühren-Plote, ARB, 3. Aufl., § 3a Rdn. 57 ff.; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., § 18 ARB 2000 Rdn. 23; Prölss/Armbrüster, 28. Aufl., § 18 ARB 2008/II, Rdn. 35 ff., 40 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1997 - 7 U 210/96

    Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid

    Die Anforderungen an den Inhalt des Stichentscheids richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei insbesondere wesentlich ist, worauf der Versicherer die Ablehnung seiner Eintrittspflicht stützt (BGH VersR 1990, 414 ff.; OLG Köln VersR 1987, 1030 f.).
  • OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16

    Rechtsschutzversicherung: Vorliegen eines verbindlichen Stichentscheids

    Hierbei obliegt es dem befassten Rechtsanwalt, eine hinreichende Aussicht auf Erfolg sowie die Frage einer möglichen Mutwilligkeit der Interessenwahrung von objektiver, möglichst neutraler Warte aus, ähnlich einem Schiedsgutachter (BGH VersR 1990, 414) zu beurteilen.
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2023 - 12 U 81/23

    Diesel-Abgasskandal: Bindungswirkung eines Stichentscheids hinsichtlich der

    Deshalb ist grundsätzlich der entscheidungserhebliche Streitstoff darzustellen, sind mögliche Beweisantritte bei bestrittenem Vorbringen darzulegen, die Rechtsfragen unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Lehre herauszuarbeiten und zum Prozessrisiko Stellung zu nehmen, d.h. die Stellungnahme muss sich auch mit Argumenten befassen, die gegen die Erfolgsaussicht angeführt werden können (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2015 - 7 U 24/14, juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 17.01.1990 - IV ZR 214/88, juris Rn. 5f.).

    Dies ist ex ante, nicht ex post zu beurteilen, so dass etwa bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Beweiserhebung es unerheblich ist, welches Ergebnis die tatsächlich durchgeführte Beweisaufnahme später erbracht hat (BGH, Urteil vom 17.01.1990 - IV ZR 214/88, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2019 - 7 U 8/18, juris Rn. 78).

  • BGH, 29.04.1998 - IV ZR 21/97

    Leistungsausschluß einer zur Wahrnehmung der Rechte von Mitversicherten

    Insgesamt genügt der Stichentscheid den an ihn zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Januar 1990 - IV ZR 214/88 - VersR 1990, 414).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2019 - 7 U 8/18

    Die Anforderungen an einem Stichentscheid. Treuwidriges Berufen auf fehlende

    Es ist nur eine ex ante-, nicht eine ex post-Beurteilung erlaubt (BGH, Urteil vom 17.01.1990 - IV ZR 214/88 - zit. n. Juris), so dass nicht darauf abgestellt werden darf, dass die Berufungen gegen erstinstanzliche klageabweisende Urteile nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen worden sind, da diese - soweit ersichtlich - erst Ende des Jahres 2013 ergangen sind.
  • OLG Hamm, 12.05.2021 - 20 U 36/21

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Deckungszusage

    Wie umfänglich der Rechtsanwalt die Stellungnahme gestaltet ist abhängig vom Umfang oder von der Komplexität des Streitstoffs, von dem Stand der vorangegangenen Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer und seiner dadurch begründeten Vorkenntnis, ferner von dem Stadium, in dem sich die Interessenwahrnehmung jeweils befindet (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1990 - IV ZR 214/88, VersR 1990, 414 unter 1 b; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2019 - 4 U 111/17, VersR 2019, 1550, 1554; Piontek in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 35 mwN).
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92

    Obliegenheitsverletzung bei Nichtwahrnahme eines Termins wegen Verhinderung in

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 140/04

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses wegen Bergbauschäden

  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

  • OLG München, 26.06.2019 - 25 U 4144/18

    Beginn der Verjährung des Rechtsschutzanspruchs und offensichtliche Unrichtigkeit

  • LG Karlsruhe, 31.05.2016 - 8 O 53/16

    Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen gegen Rechtsschutzversicherer

  • OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 49/21
  • BGH, 24.04.1998 - IV ZR 21/97
  • LG Offenburg, 29.01.2021 - 2 O 68/20

    Erfolgsaussichten einer Berufung über Profilsperrung

  • OLG Dresden, 28.03.2007 - 6 U 1234/06

    Pflichten des Rechtsanwalts bei bestehender Rechtsschutzversicherung des

  • AG Bayreuth, 24.06.2022 - 103 C 498/22

    Leistungen, Kaufpreis, Erfolgsaussicht, Versicherungsschutz,

  • LG Landshut, 05.01.2022 - 75 O 2191/21

    Kein Anspruch auf Deckungsschutz für Klage gegen BMW wegen Diesel-Fahrzeug (hier:

  • LG München I, 19.08.2022 - 12 O 487/22

    Erfolgsaussicht, Widerspruchsbelehrung, Versicherungsschutz, Widerspruch,

  • LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23

    Rechtsschutzversicherung: Kosten für Stichentscheid erstattet

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht